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Definitionen im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung

Die nachstehenden Länder werden als Kandidatenländer und Potenzielle Kandidatenländer:

  • Kandidatenländer: Kroatien und Türkei nach der offiziellen Aufnahme der Verhandlungen über den EU-Beitritt am 3. Oktober 2005. Im Dezember 2005 hat die Europäische Kommission der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den Status eines Kandidatenlandes verliehen, die Beitrittsverhandlungen haben aber noch nicht begonnen. Der Europäische Rat hat Island im Juni 2010 den Status eines Kandidatenlandes verliehen und die Beitrittsverhandlungen wurden im Juli 2010 offiziell eröffnet.
  • Potenzielle Kandidatenländer: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien einschließlich des Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats. Die EU hat sich wiederholt auf höchster politischer Ebene zur EU-Mitgliedschaft der westlichen Balkanländer bekannt, sofern diese die Beitrittskriterien erfüllen.

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http://www.eib.org/projects/regions/enlargement/pre-accession-country-definitions/index.htm