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Darlehen der EIB können von öffentlichen und privaten Körperschaften und Unternehmen in Anspruch genommen werden. Das von einem öffentlichen oder privaten Kunden durchgeführte Projekt muss den Förderkriterien der EIB entsprechen und wirtschaftlich und finanziell solide sein.
Die von der Bank vergebenen Darlehen decken in der Regel höchstens 50% des Finanzierungsbedarfs eines Vorhabens.
Die beiden wichtigsten Finanzierungsinstrumente der EIB (zu beachten ist, dass die EIB keine Zuschüsse gewährt und keine Kooperationsabkommen abschließt) sind:
Für die Einreichung eines Antrags auf ein Einzeldarlehen bei der EIB sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Projektträger müssen der für Finanzierungen zuständigen Direktion der Bank lediglich eine detaillierte Beschreibung ihres Investitionsvorhabens wie auch die vorläufigen Finanzierungspläne vorlegen.
Erste Kontakte zur Erläuterung des vorgeschlagenen Vorhabens können mit der Bank telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail aufgenommen werden. Der Projektträger sollte für diese ersten Kontakte in ausreichendem Maße Informationen zur Verfügung stellen, damit überprüft werden kann, ob das Investitionsvorhaben mit den Förderkriterien der EIB in Einklang steht; auch sollte er einen gut ausgearbeiteten Geschäftsplan vorlegen.
Die Bank überprüft die vom Projektträger selbst vorgelegten Durchführbarkeitsstudien und wird eine erste Beurteilung bestimmter Aspekte des Projekts vornehmen, darunter seine:
Tragfähigkeit.
Daraufhin erfolgt eine detaillierte Prüfung durch ein Projektteam der Bank, das sich aus einem Volkswirt, einem Ingenieur sowie einem Kreditreferenten zusammensetzt.
Das Projektteam wird sämtliche verfügbaren Berichte, Analysen und Unterlagen zur Prüfung heranziehen und den Projektträger an seinem Unternehmenssitz sowie den Investitionsstandort besuchen.
Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen und Unterlagen nimmt die Bank ihre eigene Beurteilung des betreffenden Vorhabens vor.
Führt die Prüfung durch die EIB zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, so legt das Direktorium der Bank dem Verwaltungsrat, der zehn Mal pro Jahr zusammentritt, einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag zur Genehmigung vor.
Nach Genehmigung durch den Verwaltungsrat kann das Darlehen je nach Bedarf des Darlehensnehmers in einer oder in mehreren Tranchen - in der Regel innerhalb von 12 Monaten ab dem Genehmigungsdatum - in Anspruch genommen werden (Projektzyklus).
Potenzielle Darlehensnehmer können weitere Fragen zu Darlehensanträgen an den Infodesk der EIB richten, der verfahrenstechnische Informationen zu Darlehensanträgen erteilt.
Als eine weitere Möglichkeit kann eine Liste der leitenden Mitarbeiter der Direktion Finanzierungen der EIB eingesehen werden.
Projektträger werden gebeten, eine der beiden für Finanzierungen in bzw. außerhalb der EU zuständigen Direktionen zu konsultieren und sich über die Vermittlung der EIB unter +352 4379-1 an die zuständigen Teams zu wenden.
Die EIB finanziert ein breites Spektrum von Vorhaben im Energie-, Infrastruktur- und Industriesektor. Um für eine Finanzierung durch die EIB in Betracht zu kommen, muss ein Projekt den wirtschaftspolitischen Zielen der EU dienen.
Die EIB finanziert normalerweise:
Anträge auf Risikokapitalfinanzierungen sind an den Europäischen Investitionsfonds zu richten, eine der wichtigsten Einrichtungen für solche Finanzierungen in der Union. Zu beachten ist, dass die EIB keine Mittel für die Neugründung von Unternehmen bereitstellt.
Die EIB gewährt normalerweise keine Zuschüsse oder Beihilfen. Einzelpersonen und Organisationen, die Interesse an EU-Mitteln in Form von Zuschüssen haben, sollten sich direkt an die Europäische Kommission wenden.
Weitere Informationen über die Gewährung von Beihilfen der Bank sind auf ihrer Website nachzulesen.
Gemäß Artikel 16 und 18 der Satzung der Bank arbeitet die EIB bei der Kofinanzierung von Projekten oder im Rahmen von Besicherungsstrukturen mit anderen Banken zusammen.
Um es den Projektträgern zu ermöglichen, soweit wie möglich andere Finanzierungsquellen in Anspruch zu nehmen, ist die Beteiligung der Bank auf 50% der zum Zeitpunkt der Projektprüfung veranschlagten und für eine Finanzierung der EIB in Betracht kommenden Investitionskosten eines Projekts begrenzt.
Die Bank finanziert höchstens 50% der Gesamtprojektkosten; je nach Umfang und Auslegung der einzelnen Projekte kann die Finanzierung jedoch mit EU-Zuschüssen kombiniert werden.
Sämtliche Informationen über Zuschüsse der EU sind auf der Website der Europäischen Kommission nachzulesen.
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