Das Direktorium umfasst neun Mitglieder und ist das kollegiale und auf Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der EIB. Es nimmt unter der Aufsicht des Präsidenten und der Kontrolle des Verwaltungsrats die laufenden Geschäfte der Bank wahr, bereitet die Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und sorgt für ihre Durchführung. In den Sitzungen des Direktoriums führt der Präsident der Bank den Vorsitz. Die Mitglieder des Direktoriums sind ausschließlich der Bank verantwortlich. Sie werden vomRat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats für sechs Jahre bestellt; ihreWiederbestellung ist zulässig.
Gemäß der Satzung der Bank ist der Präsident auch Vorsitzender des Verwaltungsrats.
Stand der Angaben: 03/01/2013
Diese Rubrik besteht aus Fotos der Mitglieder des Dirketoriums, des kollegialen und auf Vollzeitbasis tätigen Exekutivorgans der EIB.
Der vorliegende Verhaltenskodex gilt für die Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Investitionsbank. Er legt die Regeln für berufsethische und verhaltensmäßige Belange dar.