Der Rat der Gouverneure besteht aus den von den 27 Mitgliedstaaten benannten Ministern, bei denen es sich in der Regel um die Finanzminister handelt. Der Rat der Gouverneure erlässt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank, genehmigt die Jahresbilanz und die Ergebnisrechnung, erteilt die Genehmigungen für die Beteiligung der Bank an Finanzierungsoperationen außerhalb der Union und entscheidet über Kapitalerhöhungen. Er bestellt außerdem die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses.